Menschen mit Behinderung in der Haftanstalt
16.01.2025
Dortmund
Wie ergeht es Menschen mit Behinderung in der Haft? Werden sie im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention behandelt? Das ist Thema einer Fachtagung, zu der das Strafvollzugsarchiv, die FH Dortmund und die DIPLOMA Hochschule am 16. Januar 2025 einladen.
„Bisher haben sich Rechtswissenschaft und die Heilpädagogik, die sich als ganzheitliche Pädagogik mit sämtlichen behinderungsbedingten Facetten auseinandersetzt, nicht oder sehr unzureichend damit befasst, wie es Menschen mit Behinderung in Haft ergeht", erklärt Prof. Dr. Carsten Rensinghoff, Dozent im Studiengang Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik (B.A.) an der DIPLOMA Hochschule.
Sind Hafträume barrierefrei?
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Behinderungen in einer Haftanstalt „gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen“ (Artikel 14 Absatz 2 UN-BRK). Wie sieht die Realität aus?
Die Fachtagung, initiiert von der DIPLOMA, der FH Dortmund und dem Strafvollzugsarchiv, will dazu einladen, diesen „weißen Fleck" im Strafvollzug mit Farbe zu füllen. Zu den Referierenden gehören neben Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtwissenschaftlern, Therapeutinnen und Therapeuten auch Menschen mit Behinderung, die selbst in Haft waren.
Verantwortliche:
- Prof. Dr. jur. Christine Graebsch, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, Fachhochschule Dortmund
- Prof. Dr. phil. Carsten Rensinghoff, Fachbereich Soziales & Pädagogik, Studiengang Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik (B. A.), DIPLOMA Hochschule
Fachhochschule Dortmund (FH Dortmund)
Prof. Dr. Carsten Rensinghoff
Tel.: 0157 507 050 89
E-Mail: Carsten Rensinghoff
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Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de
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