Rechtsgrundlagen für Leistungen zur Teilhabe
21.-22.09.2022
Hannover (ggf. online)
Das Seminar vermittelt einen strukturierten Überblick über Leistungen zur Teilhabe mit dem Schwerpunkt der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung. Dazu werden die zugrunde liegenden Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch erläutert. So wird beispielsweise geklärt: Wann hat ein Mensch Anspruch auf Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation? Welche Leistungen kommen in Frage? Welcher Leistungsträger ist zuständig?
Inhalte (Auszug):
- Leistungsgruppen (§ 5 SGB IX)
- Leistungsträger (§ 6 SGB IX)
- Zuständigkeiten, Verfahren und Fristen bei der Klärung (§ 14 SGB IX)
- Leistungen an behinderte Menschen und Unternehmen (§§ 49, 50 SGB IX)
- Leistungen in besonderen Einrichtungen der Behindertenhilfe (§§ 51, 56 SGB IX)
- Ergänzende Leistungen (§ 64 ff SGB IX)
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