Betriebliches Eingliederungsmanagement
11.10.2022
Online
Das BEM ist in Deutschland seit der Einführung der gesetzlichen Bestimmung im Jahr 2004 (jetzt § 167 Abs. 2 SGB IX) in den Unternehmen vorgeschrieben. Der Anspruch tritt ein, wenn ein Beschäftigter im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. In dieser sensiblen Phase ist viel Fingerspitzengefühl, Knowhow und innerbetriebliche Zusammenarbeit notwendig um den Beschäftigten wieder langfristig arbeitsfähig einzugliedern.
Das IAF möchte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihrem Wissensstand und Erfahrungsschatz abholen und gemeinsam folgende Fragen bearbeiten:
- Wie kann ein professioneller, strukturierter BEM-Prozess von der AU-Erkennung bis zum Abschluss gestaltet werden?
- Welche internen und externen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie können BEM-Erfahrungen in der Prävention genutzt werden?
- Erfahrungs- und Wissensaustausch
- Zusatz: Was gibt es während der Corona-Pandemie zu beachten?
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 14:40 Uhr
Institut für Arbeitsfähigkeit (IAF)
Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH
Regina Laudel
Fischtorplatz 23
55116 Mainz
Tel.: 06131 6039840
E-Mail: gutentag@arbeitsfaehig.com