Entschädigungsansprüche aufgrund von Impfschäden nach COVID-19-Impfung
10.04.2025
Online
Bisher sind nur zwei Entscheidungen – das Urteil des SG München vom 23. Oktober 2024 (S 48 VJ 31/23) und das Urteil des SG Cottbus vom 11. April 2024 (S 32 VE 10/23) – in einer großen juristischen Datenbank zu möglichen Entschädigungsansprüchen aufgrund einer COVID-19-Schutzimpfung veröffentlicht. Die veröffentlichte Rechtsprechung ist daher noch überschaubar. Angesichts der sehr hohen Anzahl der Schutzimpfungen ist jedoch zu erwarten, dass dieses Thema in der nahen Zukunft sowohl die Versorgungsverwaltung als auch die Sozialgerichtsbarkeit in deutlich größerem Umfang beschäftigen wird. Wie in vielen Entschädigungsfällen dürften die Schwierigkeiten insbesondere bei den Fragen der Kausalität liegen. Langandauernde Post-Covid-ähnliche Beschwerden, die bereits unter dem Begriff „Post-Vac-Syndrom“ in der Öffentlichkeit als Folgen von Impfungen diskutiert werden, werfen komplexe medizinische und juristische Fragen auf.
Gemeinsam möchten die Veranstaltenden sich mit Ihnen den Herausforderungen, namentlich der Kausalitätsproblematik mit Blick auf unterschiedliche Krankheitsbilder in der Folge einer Schutzimpfung, stellen. Die Kommission SGB XIV des Deutschen Sozialgerichtstag e. V. lädt Sie zu einer nachmittäglichen digitalen Informationsveranstaltung mit der Möglichkeit zum Austausch ein. Am Donnerstag, dem 10. April 2025, werden im digitalen Raum (Videokonferenz per Zoom) die rechtlichen und medizinischen Aspekte erörtert.
- Herr Dr. Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht und Kommentator, u. a. zu § 24 SGB XIV, wird die rechtliche Struktur eines Impfschadens unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale darlegen.
- Anschließend wird Herr PD Dr. Bernhard Kleiser, ehemaliger Leiter des Ärztlichen Dienstes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, den Schwerpunkt auf die schwierigen Fragestellungen bei der Begutachtung von Impfschäden mit besonderem Augenmerk auf in Deutschland empfohlenen Sars-Cov-2-Imfpstoffe legen. Es besteht die Möglichkeit, seine Ausführungen hierzu im MedSach 2024, S. 173-184 zu vertiefen.
Unter folgendem Link können Sie sich anmelden: https://eu02web.zoom-x.de/meeting/register/3hgsSddCQnq0xymdVHEUKg. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Meeting.
Uhrzeit: 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Deutscher Sozialgerichtstag e. V. (DSGT)
Deutscher Sozialgerichtstag e. V.
c/o Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
Tel.: 0561 3107 535
E-Mail: geschaeftsstelle@sozialgerichtstag.de
Hinweise zum Veranstaltungskalender:
Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de
Bei Fragen zu einer Veranstaltung nutzen Sie bitte die jeweiligen Kontaktangaben.