Die Bedarfsfeststellung (TIB) und Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) im Gesamtplanverfahren
05.03.2025
Berlin
Das Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG´s und seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert. Es dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u. a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe und Selbsthilferessourcen.
Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen. Es beinhaltet die Bedarfsfeststellung mit dem Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) sowie die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP). Die Entwicklung der Leit-und Teilhabeziele im TiB findet in der Regel ohne Leistungserbringer, nur zwischen Teilhabefachdienst und den leistungsberechtigten Personen statt.
Die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) wird dargestellt und erläutert. In der ZLP besprechen Leistungsberechtigte, Teilhabefachdienste (TFHD) und potentielle Leistungserbringer den Übertrag der Leit-und Teilhabeziele in operationale Zielsetzungen für eine Teilhabe-/Eingliederungsleistung. Sie lernen die ZLP in den Prozesszyklus des Gesamtplanverfahrens einzuordnen. Das Seminar will Sie darin unterstützen, diese Prozesse so partizipativ wie möglich mit den leistungsberechtigten Personen/Antragsteller*innen durchzuführen.
Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.
Schwerpunkte
- Was steht zum Gesamtplanverfahren im SGB IX?
- Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es im Gesamtplanverfahren?
- Aktuelles zum Umsetzungsstand im Land Berlin?
- Begriffe (u. a. Begriff der Behinderung), Verfahrensabschnitte
- Wie läuft das Gesamtplanverfahren konkret ab?
- Gesamtplanung & Verfahrensablauf seit 01.01.2020
- Welche Rechte und Pflichten haben folgende Personen: Antragsteller*in, Leistungserbringer*in, Leistungsträger*in, Vertrauensperson, Beteiligte/ Begleiter*in
- Was ist "vor", "während" und "nach" dem Gesamtplanverfahren zu beachten (u. a. Fristen, Informationen an Kunden etc.)?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die jeweiligen Personengruppen? Widerspruch, Klage, Prozesskostenbehilfe, Beihilfe für Rechtsberatung, EUTB
- Umgang mit Ablehnungen, Widersprüchen, Leistungskürzungen/-absenkungen etc.
- Worauf haben Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch?
- Anwendung des Teilhabeinstruments Berlin (TIB) – vertieft Bogen B
- Vorstellung der Ziel-und Leistungsplanung (ZLP) im Prozesszyklus des Gesamtplanverfahren nach Kap. 7 SGB IX
- Vorgaben für das Fallmanagement des Landes Berlins zur Erfüllung der Vorgaben des Gesamtplanverfahrens
- Welche Bedeutung hat das Übersetzungstool und was wird dort übersetzt?
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