Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe
30.03.2023
Online
Der Träger der Eingliederungshilfe soll u. a. zur persönlichen Situation des Leistungsberechtigten beraten sowie Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum geben. Er soll u. a. Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten leisten oder Kontakte vorbereiten und leistungsberechtigte Personen zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten begleiten. Auch vor dem Hintergrund des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sind die Träger der Eingliederung umso mehr gefordert, Qualifikationen und Strukturen aufzubauen, um diese Pflichten zu erfüllen.
Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.
Ziele
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Aufgaben und Anforderungen an die Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX und konkrete Ansätze für deren Umsetzung. Im Austausch entwickeln sie Ideen, wie Strukturen und Netzwerke um- oder ausgebaut werden können und wie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks gestaltet werden kann.
Programm
Uhrzeit | Programmpunkt |
10.00 Uhr | Begrüßung und Einführung in den Tag N.N., Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG |
10.15 Uhr | Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX – rechtliche Pflichten der Träger der Eingliederungshilfe Referent/in: N.N., Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG |
10.45 Uhr | Strukturelle Voraussetzungen und Qualifizierung für die Beratung nach § 106 SGB IX Referent/innen: Projekt 106+ – Simone Neweling, Rhein-Erft-Kreis (angefragt), und Dr. Wolfgang Wiederer, Landschaftsverband Rheinland Haus der Teilhabe – Melanie Rubach, Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf (angefragt) |
12.30 Uhr | Mittagspause |
13.30 Uhr | Beratung als Aufgabe im Sozialraum Referent/innen: Karin Haubenreißer, Q8 Sozialraumorientierung, Evangelische Stiftung Alsterdorf (angefragt) Annika Schmalenberg, EUTB-Beraterin (angefragt) Moderation: Andrea Fabris, Clearingstelle BTHG Brandenburg |
14.45 Uhr | Pause |
15.00 Uhr | Schnittstellen mit den Beratungspflichten anderer Reha-Trägern – zwei parallele Vorträge Referent: Einführung des Verfahrenslotsen – Judith Owsianowski, EREV, und David Kieslinger, BVkE Rehapro-Modellprojekt „Haus der Arbeit und Gesundheit“ – Dr. Anton Hütz, Haus für Gesundheit und Arbeit Hamburg (angefragt) |
16.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (Deutscher Verein)
Kontakt (fachliche Fragen)
Mechthild Nigbur (Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“)
Tel.: 030 62980-521
E-Mail: mechthild.nigbur@umsetzungsbegleitung-bthg.de
Kontakt (organisatorische Fragen)
Martin Richter (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
Tel.: 030 62980-424
E-Mail: martin.richter@deutscher-verein.de