BEM vernetzt

18.09.2025
Online

Die Ziele des BEM sind die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit. Um diese Ziele zu erreichen, fordert der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX explizit die Einbindung externer Akteur*innen im Rahmen eines BEM-Verfahrens.

Im „geregelten, kreativen Suchprozess“ nach einer passgenauen individuellen Lösung ist ein regelkonformes BEM oftmals auf unterschiedliche Fachexpertisen angewiesen. Diese finden sich zumeist nicht immer alle im Unternehmen. Über den eigenen Tellerrand hinaus gibt es zahlreiche Stakeholder, die den BEM-Prozess unterstützen können. Zu diesen gehören u. a. die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenkassen und im Falle von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten das Integrationsamt.

Ziel des Seminars ist es, die verschiedenen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten der einzelnen Akteur*innen umfassend vorzustellen, Zuständigkeiten zu klären und Ihnen so das optimale Handwerkszeug mitzugeben, welches Sie für den sinnvollen Einbezug externer Akteur*innen im BEM benötigen.

Inhalte

  • Der Rehabilitationsprozess
  • Anträge und Zuständigkeitsklärung
  • Vorstellung der Rehabilitationsträger mit den Leistungsgruppen
  • Rolle der Ansprechstellen nach dem SGB IX
  • Prämien zur Einführung eines BEM

Uhrzeit: 13:00 bis 14:30 Uhr

Institut für Arbeitsfähigkeit (IAF)

Institut für Arbeitsfähigkeit

Fischtorplatz 23
D-55116 Mainz

Tel.: 06131 603 984-0
E-Mail: gutentag@arbeitsfaehig.com

Hinweise zum Veranstaltungskalender:

Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de

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