BEM: Let's Talk – Frag den Juristen
19.12.2023
Online
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für Arbeitgebende eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ihnen ein BEM angeboten werden. Für die BEM-Berechtigten ist dieser Prozess freiwillig. Was gibt es in diesem Zusammenhang für Ecken und Kanten, was ist besonders zu beachten? Inwiefern kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte ausüben? Um Rechtsfehler, die zu einem nicht ordnungsgemäßen BEM führen können, zu vermeiden, steht Ihnen Thorsten Blaufelder mit Rat und Tat als Ansprechpartner im Rahmen unserer regelmäßig stattfindenden „Let's talk"-Reihe zur Verfügung.
Zeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Institut für Arbeitsfähigkeit (IAF)
Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH
Fischtorplatz 23
55116 Mainz
Telefon: 06131 60 39 840
E-Mail: gutentag@arbeitsfaehig.com