BEM: Let's talk BEM – Frag den Doc

12.10.2023
Online

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für Arbeitgebende eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ihnen ein BEM angeboten werden. Für die BEM-Berechtigten ist dieser Prozess freiwillig. Was gibt es in diesem Zusammenhang  aus arbeitsmedizinischer Sicht zu beachten? Wie können Betriebsärzte BEM-Berechtigte und Unternehmen bei der Wiedereingliederung unterstützen? 

Dr. Christian van de Weyer, Betriebsarzt mit langjähriger Erfahrung im BEM, beantwortet Ihre Fragen als Ansprechpartner im Rahmen der regelmäßig stattfindenden „Let's talk"-Reihe.

Zeit: 10:00 bis 11:40 Uhr

Institut für Arbeitsfähigkeit (IAF)

Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH
Fischtorplatz 23
55116 Mainz

Telefon: 06131 60 39 840
E-Mail: gutentag@arbeitsfaehig.com