Aktueller Stand des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)
20.11.2024
Online
Das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Weichen für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderungen – gestellt. In dem vom BMFSFJ koordinierten Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ sollen Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer inklusiven Lösung diskutiert und damit verbundene offene Fragen geklärt werden. Im Anschluss an den Begleitprozess will das BMFSFJ auf Grundlage dieser Diskussionen einen Gesetzentwurf für die Regelung der Gesamtzuständigkeit vorlegen. Dieses Gesetz soll noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.
Wie ist der Entstehungsprozess des Gesetzesvorhaben zum IKHJG zu bewerten? Welche sind die neuen gesetzlichen Anforderungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Worin liegen die besonderen Herausforderungen für die betroffenen Familien und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, wenn die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen kommen sollte?
Der Paritätische Wohlfahrtsverband lädt alle interessierten Träger zu diesem Fachtag ein, arbeitsfeldübergreifend die wichtigsten Themen und Aspekte des Reformprozesses zu diskutieren und gemeinsam über Perspektiven für die Zukunft nachzudenken.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. (DPWV)
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