Aktuelle Reha-Richtlinie: neuer Antrag auf Anschlussrehabilitation, Singer Patient*innenprofil und digitale Antragsstellung
21.11.2024
Online
Im Zuge des sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes wurde das Antragsverfahren auf Leistungen zur Rehabilitation „vereinfacht“.
Die konkrete Umsetzung wurde in der aktualisierten Reha-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Daneben wurde der neue Antrag auf Anschlussrehabilitation nebst ärztlichem Befundbericht im Rahmen des Entlassmanagements von den Verhandlungspartner*innen (DKG, GKV-Spitzenverband und KBV) mittlerweile konsentiert. Von besonderer Bedeutung ist das sog. SINGER Patient*innenprofil, das den Barthel ersetzt.
Der bisherige Antrag darf noch bis zum 30.09.2024 im Rahmen einer Übergangsregelung genutzt werden. Ab dem 01.10.2024 ist der neue Antrag auf Anschlussrehabilitation verpflichtend zu nutzen. Die Antragstellung soll ab diesem Zeitpunkt in Form eines digitalen Datenaustausches zwischen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Das Kurz-Webseminar gibt einen Überblick über die konkrete Umsetzung der Vorgaben, eine Einführung und Definition des Singer Patient*innenprofils und die für die Soziale Arbeit relevanten Aspekte.
Zeit: 18:00 bis 19:30 Uhr
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)
Hinweise zum Veranstaltungskalender:
Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de
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