15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!
10.12.2024
Online
15 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-BRK können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, weil ihnen nur Sondereinrichtungen zur Verfügung stehen. 2022 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)“ veröffentlicht. Sie sollen als Grundlage für die Planung von Prozessen der Deinstitutionalisierung und der Verhinderung von Institutionalisierung auf Grundlage der Erfahrungen in der Corona-Pandemie dienen.
Im Dezember 2022 legte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, einen thematischen Bericht über die Transformation von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vor. Der Bericht benennt ein breites Spektrum an politischen Instrumenten, die den Staaten zur Verfügung stehen, um einen Wandel im Dienstleistungssektor auch unter Einbeziehung der Leistungserbringer als Menschenrechtsakteure herbeizuführen.
Im August 2023 prüfte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Pflichten aus der UN BRK umsetzt. Bei der Staatenprüfung in Genf wurde das Thema Deinstitutionalisierung aufgegriffen. Eine umfassende Strategie zur Deinstitutionalisierung wurde als dringende Aufgabe zur Umsetzung der UN BRK empfohlen.
Das 15. Jubiläum des Inkrafttretens der UN-BRK in Deutschland soll Anlass sein, die internationalen Leitlinien für eine Qualitätsoffensive im Dienstleistungssektor für Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland fruchtbar zu machen. Zu Hilfe werden 3 wichtige Texte mit Regeln, Aufgaben und Vorschlägen für einen Veränderungsprozess genommen:
- „Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)“ vom UN-Fachausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderungen,
- der Bericht des UN-Sonderberichterstatters für die Rechte behinderter Menschen über die Transformation (Umwandlung) von Dienstleistungen für behinderte Menschen und
- Ergebnisse der Staatenprüfung in Genf im Jahr 2023.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Vertreter*innen von Fachverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Leistungserbringern, Politik, Wirtschaft und an Wissenschaftler*innen. Für die Veranstaltung steht Gebärdensprachdolmetschung, Schriftdolmetschung und Übersetzung in Leichte Sprache zur Verfügung.
Zeit: 10:30 bis 15:00 Uhr
Programm
10.30 Uhr | Begrüßung Prof. i. R. Dr. Theresia Degener (BODYS) & Dr. Britta Schlegel (Monitoring-Stelle UN-BRK) |
10.45 Uhr | Die Pflichten aus der UN-BRK für eine menschenrechtsbasierte Leistungserbringung zum Selbstbestimmten Leben Dr. Viktoria Przytulla, Monitoring-Stelle UN-BRK & Prof. Dr. Kathrin Römisch, BODYS |
11.25 Uhr | Diskussion & Fragen (Moderation Gudrun Kellermann, BODYS) |
11.45 Uhr | Menschenrechtsbasierte Leistungserbringung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen, ZPE |
12.25 Uhr | Diskussion & Fragen (Moderation Gudrun Kellermann, BODYS) |
12.40 Uhr | Pause |
13.30 Uhr |
Podiumsdiskussion mit Leistungserbringer*innen, Leistungsempfänger*innen und Leistungsträger*innen: (Moderation: Dr. Leander Palleit, Monitoring-Stelle UN-BRK)
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14.30 Uhr | Schlusswort Dr. Britta Schlegel (Monitoring-Stelle UN-BRK) und Prof. Dr. Karin Tiesmeyer (BODYS) |
15.00 Uhr | Ende der Tagung |
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: 030 259359-450
E-Mail: un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de
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Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
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