15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!

10.12.2024
Online

15 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-BRK können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, weil ihnen nur Sondereinrichtungen zur Verfügung stehen. 2022 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)“ veröffentlicht. Sie sollen als Grundlage für die Planung von Prozessen der Deinstitutionalisierung und der Verhinderung von Institutionalisierung auf Grundlage der Erfahrungen in der Corona-Pandemie dienen.

Im Dezember 2022 legte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, einen thematischen Bericht über die Transformation von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vor. Der Bericht benennt ein breites Spektrum an politischen Instrumenten, die den Staaten zur Verfügung stehen, um einen Wandel im Dienstleistungssektor auch unter Einbeziehung der Leistungserbringer als Menschenrechtsakteure herbeizuführen.

Im August 2023 prüfte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Pflichten aus der UN BRK umsetzt. Bei der Staatenprüfung in Genf wurde das Thema Deinstitutionalisierung aufgegriffen. Eine umfassende Strategie zur Deinstitutionalisierung wurde als dringende Aufgabe zur Umsetzung der UN BRK empfohlen.

Das 15. Jubiläum des Inkrafttretens der UN-BRK in Deutschland soll Anlass sein, die internationalen Leitlinien für eine Qualitätsoffensive im Dienstleistungssektor für Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland fruchtbar zu machen. Zu Hilfe werden 3 wichtige Texte mit Regeln, Aufgaben und Vorschlägen für einen Veränderungsprozess genommen:

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Vertreter*innen von Fachverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Leistungserbringern, Politik, Wirtschaft und an Wissenschaftler*innen. Für die Veranstaltung steht Gebärdensprachdolmetschung, Schriftdolmetschung und Übersetzung in Leichte Sprache zur Verfügung.

Zeit: 10:30 bis 15:00 Uhr

Programm

10.30 Uhr Begrüßung
Prof. i. R. Dr. Theresia Degener (BODYS) & Dr. Britta Schlegel (Monitoring-Stelle UN-BRK)
10.45 Uhr Die Pflichten aus der UN-BRK für eine menschenrechtsbasierte Leistungserbringung zum Selbstbestimmten Leben
Dr. Viktoria Przytulla, Monitoring-Stelle UN-BRK & Prof. Dr. Kathrin Römisch, BODYS
11.25 Uhr Diskussion & Fragen (Moderation Gudrun Kellermann, BODYS)
11.45 Uhr Menschenrechtsbasierte Leistungserbringung
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen, ZPE
12.25 Uhr Diskussion & Fragen (Moderation Gudrun Kellermann, BODYS)
12.40 Uhr Pause
13.30 Uhr

Podiumsdiskussion mit Leistungserbringer*innen, Leistungsempfänger*innen und Leistungsträger*innen: (Moderation: Dr. Leander Palleit, Monitoring-Stelle UN-BRK)

  • Dr. Birgit Rothenberg, MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V., Dortmund
  • Naxina Wienstroer, fib Marburg (Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen e. V.)
  • Stephan Wieners, KSL.NRW, Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben
  • Antje Welke, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Berlin
  • Prof. Dr. Dierk Starnitzke, Diakonische Stiftung Wittekindshof, Bad Oeynhausen
  • Dirk Rist, Landschaftsverband Rheinland Köln (LVR)
14.30 Uhr Schlusswort
Dr. Britta Schlegel (Monitoring-Stelle UN-BRK) und Prof. Dr. Karin Tiesmeyer (BODYS)
15.00 Uhr Ende der Tagung

Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung

Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin

Tel.: 030 259359-450
E-Mail: un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de

Hinweise zum Veranstaltungskalender:

Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de

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