Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) weist auf eine Entscheidung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hin, in der eine finnische Rechtsvorschrift als „ableistisch“ bewertet wurde, also als Diskriminierung aufgrund einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung. Den finnischen Behörden wurde neben einer Entschädigung empfohlen, den Antrag der behinderten Person auf Persönliche Assistenz erneut zu prüfen, sowie die nationale Regelung zu ändern, um zukünftig ähnliche Verstöße zu verhindern und die Anwendung der Rechtsvorschriften frei von mittelbarer Diskriminierung sicherzustellen.
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