Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, den auch Rumänien unterzeichnet hat. Im vorliegenden Fall stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 22. Februar 2022 eine Verletzung von Artikel 8 der Konvention durch Rumänien fest (Beschwerde Nr. 62250/19). Artikel 8 EMRK beinhaltet das Recht einer jeden Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Dieses Recht des Beschwerdeführers wurde durch die Verweigerung einer persönlichen Assistenz infolge einer unzureichenden Beurteilung der Schwere seiner Behinderung sowie einer nicht angemessenen Berücksichtigung seiner gefährdeten Interessen verletzt.
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