Meldungen aus der Reha-Landschaft

Zentrale Gegenstände des Referentenentwurfs für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) sind die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Zulassung von Leistungserbringern und das Übergangsgeld. Einzelheiten zu Zulassung, Vergütungssystem und Belegung sollen bis zum 31.12.2022 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund festgelegt werden.

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Mehr als 70 ausgewiesene Expertinnen und Experten nahmen am Symposium der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) am 17. Januar 2020 in Berlin teil. Im Mittelpunkt stand die zukünftige Gestaltung der Kurzzeitpflege und ihre Kooperationsmöglichkeiten mit der Mobilen Rehabilitation. Die Tagung fand in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Diakonie Deutschland statt.

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Das neue Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) wird zum 26. Mai 2020 mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft treten. Es löst das Medizinproduktegesetz (MPG) in seiner bestehenden Struktur ab und setzt bereits bestehende EU-Regelungen in nationales Recht um. In einer Stellungnahme weist der Fachausschuss Hilfsmittelversorgung der DVfR auf Unklarheiten und mögliche Gefahren der geplanten Änderungen für die bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung und -nutzung hin, die sowohl Leistungserbringer als auch Hilfsmittelnutzer und -nutzerinnen betreffen können.

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Auf der Fachtagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) am 28. November 2019 in Berlin wurden die interdisziplinäre Teilhabesicherung von Kindern mit Behinderungen im Vorschulalter und damit verbundene Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung intensiv diskutiert. Kooperationspartner waren die Diakonie Deutschland, das Kindernetzwerk und die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. In ihrer Stellungnahme mit dem Titel „Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Rehabilitation im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Antikorruptions- und Wettbewerbsrecht" greift die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bestehende Unsicherheiten über die rechtskonforme Zusammenarbeit bei den Reha-Akteuren auf und informiert über Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Zusammenarbeit.

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