Ob in einem Berliner Bezirk, einer nachgeordneten Dienststelle oder in einer Senatsverwaltung – bislang musste immer eine vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen im Land Berlin zu beschäftigen. Jetzt kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Person ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel beschäftigen.
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