Meldungen aus der Reha-Landschaft

Die beiden größten Sozialverbände Deutschlands, der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD), haben sich mit einem offenen Brief an den Bundeskanzler und die Bundesregierung gewandt. Sie fordern die Politik darin auf, die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zügig voranzubringen.

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Er soll digital, barrierefrei und trägerübergreifend gültig sein – der „Gemeinsame Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“. Damit das gelingt, entwickeln und erproben die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) und ihre Mitglieder den Prototyp eines Antragsformulars in einem eigens dafür geschaffenen Projekt. Noch liegt der Reha-Antrag nicht vor, es gibt aber bereits ein Video der BAR, das erste Einblicke in den Prototyp ermöglicht.

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Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Wissenschaft und Praxis kamen am 23. Mai 2025 beim Deutschen REHA-Rechtstag zusammen, um über Herausforderungen, neue rechtliche Rahmenbedingungen sowie strukturelle Entwicklungen und Innovationen im Reha-System zu diskutieren. Die Fachveranstaltung in Berlin wurde in diesem Jahr vom Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW), vom Bundesverband Geriatrie (BV Geriatrie), von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) in Kooperation angeboten.

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Unter dem Titel „Inklusion konsequent umsetzen“ hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) vor der diesjährigen Bundestagswahl verschiedene Forderungen an die Politik verfasst und veröffentlicht. Nun hat das Bündnis den am 5. Mai 2025 unterzeichneten Koalitionsvertrag unter die Lupe genommen und mit seinen Forderungen abgeglichen.

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Praxen müssen ab 1. Oktober 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – sofern die von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten einer ePA nicht grundsätzlich widersprochen oder den Zugriff auf ihre digitale Akte nicht teilweise eingeschränkt haben. In einer wöchentlichen Serie unter dem Titel „Alles nur eine Frage“ beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jeweils eine Frage zur ePA und klärt über Widerspruchsmöglichkeiten von Behandelten auf.

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