Ein aktuelles Merkblatt erklärt die Ansprüche von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr überschritten haben und voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Grundsicherung, auch wenn sie noch bei ihren Eltern leben.
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