Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 dem Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD wurde das Gesetz angenommen. Dabei ist es gelungen, gegenüber dem Originalentwurf eine Gesetzesfassung zu verabschieden, die die Belange behinderter Menschen besser berücksichtigt.
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