Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat Ende März 2026 einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Entwurf setzt u. a. die dritte Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) um: Ab 2028 sollen Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen unter dem Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.
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