Meldungen aus der Reha-Landschaft

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die Positionen Nr. 7 mit dem Titel: "Systematische 'Enthinderung': UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau" (auch in Leichter Sprache) herausgegeben.

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Sehbehinderte und blinde Menschen sind bis heute weitgehend vom Genuss Bildender Kunst ausgeschlossen. Derzeit bieten nur einzelne Museen oder Veranstalter gelegentlich Aktionen für nicht sehende Menschen an.

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Im neunten Jahr seines Bestehens warb der Reha-Tag, an dem auch die DVfR als Mitveranstalter beteiligt war, für eine stärkere Vereinfachung der Zugangswege zu Rehabilitationsleistungen und eine höhere Transparenz bei den Zugangsverfahren. Das Motto lautete daher: "REchtzeitg HAndeln: Reha – einfach teilhaben!"

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Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ruft den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt wird, zu berücksichtigen. „Behinderte Menschen dürfen in einem Rechtsstaat von einem so wesentlichen politischen Vorgang wie einer Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden“, kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die geltenden Bestimmungen. Das Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

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Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) veranstaltete am 20. September 2012 in Kassel in Kooperation mit dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der DVfR sowie dem Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR), die Fortbildung „Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt“. Themenschwerpunkte waren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung.

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