Schulträger Deutscher Auslandsschulen müssen zukünftig eine Konzeption vorlegen, wie sie inklusiven Unterricht umsetzen werden. Dies sieht eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Auslandsschulgesetz vor, über die am 13.06.2013 abschließend im Deutschen Bundestag beraten wurde.
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