Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit Urteil vom 26. November 2024 entschieden: Die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, ist verfassungswidrig. Damit ermöglicht das BVerfG die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auch außerhalb von Kliniken, allerdings mit strengen Auflagen (Az. 2024 - 1 BvL 1/24).
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