Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben und dass dazu angemessene Vorkehrungen getroffen werden (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK). In Deutschland trifft die Verwirklichung inklusiver Hochschulen auf verschiedene Herausforderungen an den Schnittstellen des Bildungs-, des Gleichstellungs-, sowie des Rehabilitations- und Teilhaberechts. Noch bis zum 12. April 2022 laden die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner zur interaktiven Diskussionsrunde "Inklusive Hochschulbildung" unter Beteiligung von Expertinnen und Experten ein.
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