Start eines Corona-Teilhabe-Fonds: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Förderrichtlinie zur Verwaltung eines 100 Millionen-Euro-Fonds für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen erlassen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.
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