Um den Zugang zur Suchtrehabilitation für Betroffene zu verbessern, haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e. V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese beschreiben ein „Nahtlosverfahren“, wovon Betroffene profitieren sollen.
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