Beitrag aus der DVfR für einen Aktionsplan „Inklusives Gesundheitswesen“
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mit den Beteiligten zu erarbeiten. Damit stehen Bedarfsgerechtigkeit, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Selbstbestimmung und Teilhabeorientierung auf der gesundheitspolitischen Tagesordnung. Dazu will auch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) einen Beitrag leisten und legt eine Agenda für einen Aktionsplan „Inklusives Gesundheitswesen“ vor.
In ihrem Koalitionsvertrag 2021-2025 hat die Bundesregierung neben anderen Vorhaben im Gesundheitswesen das Thema „Inklusives Gesundheitswesen“ explizit aufgenommen: „Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir in allen Bundesländern aus.“
Damit wird das Vorhaben formuliert, einen Aktionsplan zu erstellen, der Leitideen, Vorschläge und explizite Maßnahmen zusammenfasst, die ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zum Ziel haben. Die DVfR nimmt dies zum Anlass, sich daran zu beteiligen und stützt sich dabei auf ihre Arbeitsergebnisse und auf Vor- und Zuarbeiten ihrer Mitglieder und anderer Akteure. Dabei werden auch wissenschaftlich noch nicht aufgearbeitete Erfahrungen berücksichtigt, denn es gibt nicht zu allen Sachverhalten gute empirische Studien und nicht immer werden spezifische Belange gerade der schwer von Beeinträchtigungen betroffenen Menschen in den Fachdiskursen hinreichend beachtet. Die dargestellten Positionen beruhen nicht immer auf entsprechenden Beschlüssen der Gremien der DVfR und stellen insofern nicht immer gemeinsame Positionen aller Mitglieder der DVfR dar.
Ein inklusives Gesundheitswesen denkt und arbeitet lebensweltorientiert. Es geht von den individuellen Bedürfnissen, Lebenssituationen und Teilhabebeeinträchtigungen im Zusammenhang mit Gesundheitsstörungen und Krankheitsbewältigung aus. Ein inklusives Gesundheitswesen bezieht die Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Steuerungs- und Verwaltungsgremien im Gesundheitswesen ein.
Die DVfR legt in ihrer Agenda dar, wie Versorgungsstrukturen und -prozesse in der medizinischen Rehabilitation gestärkt und ausgebaut werden können, welche Handlungsbedarfe bei der Krankenhausbehandlung, in der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder teilhabeorientierten Pflege bestehen, stellt Bezüge zum Fachkräftemangel und wichtigen Schnittstellen her und zeigt Forschungsbedarfe auf. Ein inklusives Gesundheitswesen ist barrierefrei und sichert die selbstbestimmte Teilhabe. Im Sinne eines zeitgemäßen Verständnisses von Behinderung verweist die DVfR auf die Wechselwirkung von funktionellen Beeinträchtigungen und vorhandenen Barrieren: „Zu erwägen ist, ob Barrierefreiheit zu einer Zulassungsvoraussetzung für Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens gemacht wird.“
Neben der Gestaltung von Rahmenbedingungen kommt es aus Sicht der DVfR besonders darauf an, dass Haltungen und Einstellungen der Akteure im Gesundheitswesen von einem umfassenden Inklusionsgedanken geprägt sind. Das verlangt eine Bewusstseinsbildung auf der Grundlage des menschenrechtlichen Modells von Gesundheit und Behinderung.
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