04.04.2019

Zweiter Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG veröffentlicht

Über 300 Mal wurde die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit ihrer Einrichtung 2016 in Anspruch genommen. Die Stelle ist beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelt und soll helfen, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden außergerichtlich zu klären. Der zweite Jahresbericht wurde am 3. April 2019 veröffentlicht.

„Öffentliche Verwaltungen sind zwar durch das BGG zur Barrierefreiheit verpflichtet und sie tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um gleichberechtigte Zugänglichkeit und Teilhabe für alle Menschen geht,“ so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. „Bei der Umsetzung hapert es jedoch noch an vielen Stellen.“ Dusel erläutert, dass es nicht nur um bauliche Barrierefreiheit, sondern auch um barrierefreie Informationen auf Internetseiten für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder auch um Bescheide in leichter und verständlicher Sprache gehe.

Der Bundesbehindertenbeauftragte fordert die öffentlichen Verwaltungen auf, diese Verpflichtung aus dem BGG ernst zu nehmen und die Bemühungen zu umfassender Barrierefreiheit deutlich zu verstärken. Auch um dies voranzubringen, gebe es die Schlichtungsstelle. Sie sei ein ganz konkretes Angebot für Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung kostenfrei und außergerichtlich geltend zu machen.

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 zeige, dass sich die Schlichtungsstelle inzwischen fest etabliert habe. Sie wurde seit ihrer Einrichtung im Dezember 2016 bereits mehr als 300 Mal in Anspruch genommen. In den überwiegenden Fällen konnte dabei eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden.

Viele Anträge betreffen das Benachteiligungsverbot im BGG. Mit dem Gutachten „Angemessene Vorkehrungen und Sozialrecht“ von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, wurden hierfür wichtige rechtliche Leitlinien zur Zuständigkeit der Schlichtungsstelle BGG herausgearbeitet.

Erfreulich sei auch, dass die Schlichtungsstelle im Berichtszeitraum erstmals eine vollständige Übersetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Deutsche Gebärdensprache vorgenommen habe.

Zudem wurde im vergangenen Jahr in Deutschland die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Dadurch übernimmt die Schlichtungsstelle die Aufgabe der „Ombudsstelle digitale Barrierefreiheit“. In diesem Bereich können nun auch Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, wenn privatrechtlich organisierte Einrichtungen, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, sich nicht an die Vorgaben zur Barrierefreiheit halten.

Weitere Informationen:

Jahresbericht 2018 der Schlichtungsstelle BGG

Zusammenfassung zum Jahresbericht 2018

Die Schlichtungsstelle wird den Bericht 2018 in Kürze auch in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Näheres siehe unter: Tätigkeitsberichte und weitere Veröffentlichungen der Schlichtungsstelle BGG

(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)