27.05.2020

Zweiter Förderaufruf „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

Mit dem Bundesprogramm rehapro setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durch. Der zweite Förderaufruf ist am 25. Mai 2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.05.2020 B3) veröffentlicht worden. Projektskizzen können bis spätestens 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden.

Die für das Bundesprogramm rehapro antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seien wegen der Corona-Pandemie mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Dennoch habe das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf jetzt zu starten, heißt es in einer Mitteilung. Momentan sei nicht absehbar, welche zukünftigen Entwicklungen sich noch ergeben und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirken, so die Fachstelle rehapro in ihrem 7. Newsletter.

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Herausforderungen können in einzelnen Modellprojekten aufgegriffen und entsprechende innovative Ansätze und Konzepte erarbeitet und eingereicht werden. Diesbezügliche Hinweise wurden in den Förderaufruf zusätzlich aufgenommen. Außerdem konkretisiert der zweite Förderaufruf die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Wie schon im ersten Förderaufruf, handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Antragstellung die Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze vorgelagert ist.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum ermöglicht. Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden. Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die federführenden Bedarfsträger der Modellprojekte und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen bzw. Verbundprojekte.

Die für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen, wie z. B. Formulare und Arbeitsmaterialien, stehen auf der rehapro-Homepage www.modellvorhaben-rehapro.de unter „Downloads“ zur Verfügung.

Weitere Informationen:

BMAS-Pressemitteilung zum 2. Förderaufruf vom 25.05.2020

(Quelle: BMAS, Fachstelle rehapro)