17.10.2019

Wissensportal für die ehrenamtliche Betreuung in Baden-Württemberg

Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Rechtsgrundlagen für Leistungen der Eingliederungshilfe. Informationen zu den wesentlichen Änderungen stellt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in seinem Wissensportal für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung.

Mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) treten ab dem kommenden Jahr verschiedene Änderungen der Eingliederungshilfe in Kraft. So werden z. B. Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen getrennt, d. h. Leistungen für den Lebensunterhalt und Bedarfe für die Unterkunft müssen separat beantragt werden. Des Weiteren sollten die Länder einheitliche Instrumente für die Bedarfsermittlung entwickeln (in Baden-Württemberg das „BEI_BW“).

Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer können sich im Wissensportal des KVJS unter www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de über die neuen Rechtsgrundlagen informieren und finden dort auch Checklisten für ihre Aufgaben. Der Portalbereich zum BTHG ist noch im Aufbau, Anregungen und Fragen sind erwünscht.

Zum KVJS-Wissensportal: Änderung Bundesteilhabegesetz – Was bedeutet das für gesetzliche Betreuer?

(Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg)