19.07.2019

Verzeichnis von Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt ein bundesweites Online-Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung. Sozialversicherungsträger können sich registrieren und Kontaktdaten ergänzen.

Nach dem Bundesteilhabegesetz (§12 SGB IX) haben die Sozialversicherungsträger darauf hinzuwirken, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Träger sind verpflichtet Ansprechstellen zu benennen, die barrierefreie Informationsangebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln. Dabei geht es um folgende Themen:

  1. Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
  2. die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  3. das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  4. Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Ein bundesweites Online-Verzeichnis der Ansprechstellen hat nun die BAR unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: www.ansprechstellen.de.

Ziel ist es, das Verzeichnis durch Beteiligung aller Sozialleistungsträger weiter aufzubauen. Nach einer Registrierung können Ansprechstellen etwaige fehlende Daten selbst eintragen.

Auf diese Weise soll das Verzeichnis auch die Aufgabe der trägerübergreifenden Abstimmung und Zusammenarbeit unterstützen, so dass Ansprechstellen die geforderte möglichst umfassende Auskunft geben können.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)