15.09.2020

Vereinfachter Zugang zu Grundsicherung und Fürsorgeleistungen wird bis Dezember verlängert

Die Bundeskabinett will den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vorerst fortführen. Entsprechende pandemiebedingte Sonderregelungen sollen bis Ende des Jahres gelten. Dies betrifft auch die Finanzierung von Mehrbedarfen in der Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderung.

Mit einer Änderungsverordnung sollen die in den Sozialschutzpaketen I und II im SGB II, SGB XII und Bundesversorgungsgesetz (BVG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Mit der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung (VZVV) waren diese zuvor bereits bis 30. September 2020 verlängert worden. Die Erleichterungen umfassen u. a. die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen. Als Begründung für die verlängerte Geltungsdauer nennt die Bundesregierung die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. So soll u. a. vermieden werden, dass etwa für Verlängerungsanträge für Leistungen der Grundsicherung nun eine vollständige Vermögensprüfung durchzuführen oder die Angemessenheit der Wohnkosten wieder zu prüfen wäre.

Verlängert werden außerdem besondere Regelungen bei den Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungspakets und beim Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflege­einrichtungen können somit auch bei pandemiebedingten Schließungen weiterhin ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung/Lieferung bereitgestellt werden. Auch in WfbM und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen können wegen der Pandemie Mittagessen häufig nicht mehr gemeinschaftlich eingenommen werden. Die Verlängerung der Sonderregeln soll bis Ende des Jahres dafür sorgen, dass der Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung finanziert werden kann.

Erste Änderungsverordnung zur VZVV – Referentenentwurf

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)