25.05.2023

Verbände mahnen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an

Verschiedene Verbände fordern von der Regierung die Reformierung des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz. Sie kritisieren u. a., dass das Gesetz nicht alle von Diskriminierung Betroffenen schützt und nicht alle Lebensbereiche abgedeckt sind.

Der Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Grünen und Liberalen besagt: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“

Im „Bündnis AAG Reform-Jetzt“ unter dem Dach des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) haben sich 120 Organisationen zusammengeschlossen. Die Bündnis-Website erläutert: „In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs hinlänglich bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich.“

In den letzten Jahren sei diese Erkenntnis in Politik und Gesellschaft zwar zunehmend gewachsen und ein Problembewusstsein entstanden, gleichzeitig seien aber notwendige Maßnahmen wie die Weiterentwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes bisher nicht umgesetzt worden, so das Bündnis. In einer Stellungnahme vom März 2023 stellte das Bündnis Forderungen an die Regierung wie etwa die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Stellen, die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien oder eine größere Beweislasterleichterung.

Auch der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat sich im März 2023 in einem Positionspapier für eine umfassende Reform des AGG ausgesprochen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müsse auch im zivilrechtlichen Bereich verbessert werden, so der DBR.

Zu den Forderungen gehört u. a., dass Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit als Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden müssen. Weiter fordert der DBR, dass die Klagemöglichkeiten nach dem AGG erweitert werden sollten. Es müsse ein Verbandsklagerecht im AGG vorgesehen werden, damit nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände Missstände öffentlich machen und Abhilfe gerichtlich einfordern können. Der Schutz vor Diskriminierung müsse außerdem auf alle der Öffentlichkeit angebotenen Dienstleistungen, beispielsweise auch Gesundheitsleistungen, erweitert werden. Die Einschränkungen in § 19 AGG seien aufzuheben.

Hintergrund

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen, die auf personenbezogenen Merkmale wie Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität zurückgehen. Das Gesetz soll vor Diskriminierung im Arbeits- und Geschäftsleben schützen. Es findet nicht in allen gesellschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung.

Stellungnahme des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen- Zentrale Aspekte des rechtlichen Diskriminierungsschutzes“

Positionspapier des DBR „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Interesse von Menschen mit Behinderungen teilhabeorientiert weiterentwickeln“

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG als Download), Antidiskriminierungsstelle des Bundes

(Quellen: Bündnis AGG Reform-Jetzt“, Antidiskriminierungsverbands Deutschland, advd; Deutscher Behindertenrat, DBR)