04.05.2023

Verbände kritisieren Pflegereform

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) kritisiert die Streichung des ursprünglich vorgesehenen „Gemeinsamen Jahresbetrags“ für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Eltern mit behinderten Kindern aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Verband „wir pflegen“ bemängelt die unzureichende Erhöhung des Pflegegeldes.

Die Vorsitzende des bvkm, Beate Bettenhausen, sagt: „Pflegende Eltern sind oft am Limit. Sie brauchen Auszeiten und Erholung von der Pflege, um gut für sich und ihre Kinder sorgen zu können. Der geplante Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hätte den Eltern deutlich bessere Entlastungsmöglichkeiten verschaffen können, als das bislang der Fall ist.“ Deshalb fordert der bvkm, dass der Gemeinsame Jahresbetrag zurück ins PUEG müsse, denn der Gesetzgeber sei dies den pflegenden Eltern schuldig.

Der Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar 2023 sah ab 2024 in einem neu einzuführenden § 42a SGB XI einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, wurde der Gemeinsame Jahresbetrag wieder gestrichen.

In Deutschland gibt es rund 213.000 pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, so der Verband „wir pflegen“. Hinzu kämen noch Kinder, die noch keinen Pflegegrad erhalten haben, sowie ältere Jugendliche und erwachsene Töchter und Söhne, die von ihren Eltern weiter betreut würden.

Edeltraut Hütte-Schmitz vom „wir pflegen“-Vorstand kritisiert an der Pflegereform: „Die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ist eine Ohrfeige für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Fünf Prozent reichen bei weitem nicht aus, um die Inflationsrate von 16 Prozent seit der letzten Erhöhung 2017 auch nur annähernd auszugleichen. Das geht völlig an der Lebensrealität pflegender Angehöriger vorbei und treibt sie weiter in die Armutsfalle." Der Verband fordert:

  • eine unabhängige, flächendeckende und zugehende Pflegeberatung
  • die regelhafte Dynamisierung des Pflegegelds
  • ein leistungsumfassendes, flexibles, transparentes Pflegebudget
  • die steuerfinanzierte Erweiterung der Familienpflegezeit und des Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung
  • den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege

Die DVfR berichtete bereits Anfang April 2023 über die Pflegereform und die Kritk der ungenügenden Entlastung pflegender Angehöriger.

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., bvkm; wir pflegen - Interessensvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V.)