03.06.2022

VdK fordert, Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke länger in Arbeit zu halten

Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke scheiden häufig früher aus dem Arbeitsleben aus. Dabei könnten sie länger berufstätig sein und für das Alter vorsorgen, wenn Betriebe und Unternehmen für sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Auf dieses wenig bekannte und wenig genutzte Instrument hat der Sozialverband VdK Deutschland hingewiesen.

Nur rund 40 Prozent der langzeiterkrankten Beschäftigten erhalten überhaupt ein Angebot für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); im Dienstleistungsbereich und im Handwerk seien es noch weniger, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland (VdK) Verena Bentele in einer Mitteilung anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie erinnerte dabei an das Versprechen der Regierung im Koalitionsvertrag, das BEM verbindlicher zu gestalten.

Der VdK fordert:

  • Krankheitsbedingte Kündigungen durch Arbeitgeber, die kein BEM durchgeführt haben, müssen unwirksam sein.
  • Die Schwerbehindertenvertretung ist grundsätzlich an jedem BEM-Verfahren zu beteiligen, auch wenn der oder die Beschäftigte nicht schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Das gilt auch für die sogenannte „stufenweise Wiedereingliederung“, die sich als effektive Maßnahme bewährt hat.

Die VdK-Präsidentin weiter: „Die betriebliche Inklusion darf nicht länger unter den Tisch fallen. Denn Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Rentenbezug wegen Erwerbsminderung kosten ein Vielfaches mehr als Rehabilitation, Prävention und Wiedereingliederungsmaßnahmen. Angesichts des Fachkräftemangels sollten Betriebe alles tun, um ihre Beschäftigen lange in Arbeit zu halten.“

Mit dem Instrument des BEM soll Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und der Arbeitsplatz nach Möglichkeit den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen angepasst werden: So können etwa Arbeitsabläufe geändert oder Arbeitsplätze mit technischen Hilfen ausgestattet werden. Für diese gibt es es Fördermöglichkeiten durch die Rehabilitationsträger oder Inklusionsämter. Auf ein BEM haben Beschäftigte mit oder ohne Behinderung Anspruch, wenn sie länger als sechs Wochen mit oder ohne Unterbrechungen im Jahr krankgeschrieben sind.

(Quelle: Sozialverband VdK Deutschland)