UN-Behindertenrechtskonvention: Frageliste des UN-Fachausschusses zu Deutschland liegt in deutscher Sprache vor
Am 17. April hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen Staatenberichts eine Frageliste ("List of Issues") an Deutschland gerichtet. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Frageliste ins Deutsche übersetzen lassen.
Die deutsche Fassung dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens zu informieren und Aufmerksamkeit für Einzelbereiche zu schaffen.
List of issues in relation to the initial report of Germany
Die Bundesregierung hat im August 2011 den ersten Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht ("Initial Report"). Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nun mit der Prüfung dieses Staatenberichts betraut. Die Liste mit insgesamt 25 Fragen bezieht sich auf die Umsetzung verschiedener Bestimmungen der Konvention in Deutschland. Der Katalog ist im Umfang begrenzt. Der Ausschuss verbindet damit nicht den Anspruch, dass alle für Deutschland wichtigen Umsetzungsfragen angesprochen werden, vielmehr fordert er in Bezug auf einzelne Bereiche Deutschland darin auf, sowohl Zusatzinformationen zu liefern und verschiedene Sachlagen konkreter zu erläutern als auch zu rechtlichen Fragen Stellung zu beziehen. Die Regierung ist angehalten, die Frageliste schriftlich zu beantworten.
Unter Hinzunahme dieser Antworten wird der Fachausschuss den deutschen Staatenbericht aller Voraussicht nach in seiner 13. Sitzung im April 2015 in Genf prüfen. Danach veröffentlicht er die sogenannten Abschließenden Bemerkungen ("Concluding Observations"). Diese würdigen positive Entwicklungen, formulieren Kritik und Umsetzungsbedarfe und geben Empfehlungen für gesetzgeberische Maßnahmen durch den Staat. Es ist zu erwarten, dass damit wichtige Impulse für die Einhaltung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bund, Länder und Gemeinden gesetzt werden.
(Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de vom 20.06.2014)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Staatenprüfung im April 2015