05.01.2021

Teilhabeverfahrensbericht gibt Einblicke in Leistungsfähigkeit des Reha-Systems

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Ende 2020 den zweiten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Dieser gibt Einblicke in die Verwaltungsabläufe bei den Reha-Trägern 2019, basierend auf Daten zu 3,2 Millionen Anträgen auf Reha- und Teilhabe-Leistungen.

Ziel des Teilhabeverfahrensberichts (THVB) ist gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2018 (§ 41 SGB IX), mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, sagte dazu: „Ein Schwerpunkt des BTHG sind schnelle, transparente und partizipative Verfahren bei der Beantragung von Teilhabeleistungen. Wir wollen ab jetzt aber auch wissen, inwieweit diese neuen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden. Das kann man nur durch die genaue Erfassung und Analyse erreichen. Konkret geht es insbesondere um Daten zur Anzahl gestellter Anträge, zur Verfahrensdauer sowie zu den Bewilligungen, Ablehnungen und Rechtsbehelfen von allen Rehabilitationsträgern [. . .] So können wir alle sehen, wie unser Rehabilitationssystem arbeitet und wo es möglicherweise noch hakt und wo wir noch besser werden können. Ich wünsche mir, dass auf Basis der Erkenntnisse alle Beteiligten weiterhin die Verbesserung des Systems vorantreiben.“

Insgesamt wurden für den THVB Daten zu 16 Sachverhalten erhoben. Zu den Ergebnissen der Datenauswertung gehört u. a., dass 8,2 Prozent der 2019 gestellten Anträge an einen anderen Reha-Träger weitergeleitet wurden; die zweiwöchige Frist, um die Zuständigkeit zu prüfen, wurde von knapp 13 Prozent der Träger überschritten; die Dreiwochenfrist, um über einen Antrag zu entscheiden, von knapp 20 Prozent. Weiter zeigte sich, dass die Antragsbearbeitung durchschnittlich etwa 22 Tage dauerte und bei 80 Prozent der Anträge eine vollständige oder teilweise Bewilligung erfolgte. 52,2 Prozent der Widersprüche gegen Ablehnungen von Reha-Anträgen wurden zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden; bei Klagen geschah dies bei 30,7 Prozent.

Reha-Träger wie die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung, die Träger der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe stellten für den Bericht Daten zu ihren Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Reha- und Teilhabeleistungen zur Verfügung. Die meisten Anträge gingen mit über 1,8 Millionen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und mit über 1 Million bei den Krankenkassen ein.

 „Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern sind 991 ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben ihre Daten für das Berichtsjahr 2019 übermittelt“, so die BAR. Um die Beteiligung der Rehabilitationsträger zu fördern, wurde 2020 der Beirat Teilhabeverfahrensbericht eingerichtet.

Weitere Informationen

2. Teilhabeverfahrensbericht 2020

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)