04.05.2020

Studieren in Corona-Zeiten

Das Deutsche Studentenwerk informiert in seinem April-Newsletter über die veränderte Situation von Studierenden mit Behinderungen in der Corona-Krise.

In der aktuellen Situation stellen die Hochschulen Lehre und Prüfungen auf Online-Formate um. Vor diesem Hintergrund hat die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) eine Übersicht über bestehende Handreichungen und Leitfäden zur Umsetzung von barrierefreien Online-Lehr- und Prüfungsformaten erstellt. Die Aufstellung basiert auf einer exemplarischen Auswahl, die jederzeit aktualisiert und um neue Themen und Lösungsansätze ergänzt werden kann.

Die IBS informiert auch über eine Rechtsverordnung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2020, um die Funktionsfähigkeit der Hochschulen in der Corona-Epidemie zu gewährleisten.  Dies betreffe auch die nachteilsausgleichenden Regelungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung sowie die Art und Weise der Erbringung des Nachweises der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 

Der Newsletter verlinkt zudem auf Länderregelungen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht aufgrund einer Behinderung sowie auf die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Göttingen, die nicht nur Studierenden mit psychischen Beeinträchtigungen "10 Tipps um alleine zurechtzukommen" anbietet.

Zum Newsletter Tipps und Informationen Nr. 4 / 2020 auf der Webseite studentenwerke.de

(Quelle: Deutsches Studentenwerk)