10.01.2020

Studie zu Verfahren der Bedarfsermittlung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nach § 13 SGB IX in den Jahren 2018 und 2019 eine bundesweite Studie zur Bedarfsermittlung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchführen lassen.

In der Studie wurde bei den Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX untersucht, welche konkreten Verfahren die Rehabilitationsträger entwickelt haben, um Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren, Teilhabeziele zu definieren und diesen Zielen entsprechende Leistungen zu erbringen. Die Studie enthält neben umfangreichen Darstellungen der gegenwärtigen Verwaltungspraxis auch Vorschläge an die Rehabilitationsträger und an die Bundesregierung für Ansätze zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen.

Die vorgelegte Studie soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen. Sie gehört zu einem breit angelegten Forschungsansatz der „Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz“ (Artikel 25 BTHG), der mit einer Vielzahl von Forschungsprojekten die Wirkungen gesetzlicher Änderungen in den Blick nimmt. Auftragnehmer der Studie war die Unternehmensberatung Kienbaum Consultants International unter Beteiligung von Prof. Dr. Matthias Morfeld und Prof. Dr. Harry Fuchs.

Zur Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung auf der Webseite des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)