16.02.2012

Studie des Hochkommissariats für Menschenrechte ins Deutsche übertragen

Da es die Studie zum Recht auf politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf nur auf English gibt, hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention einen einführenden Text erstellt und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie ins Deutsche übertragen.

Die Studie befasst sich insbesondere mit dem Inhalt des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie wird im Rahmen der Sitzung im UN-Menschenrechtsrat am 01.03.2012 vorgestellt.

In der Studie macht das Hochkommissariat zunächst Ausführungen zum normativen Gehalt politischer Partizipationsrechte allgemein, um diese Rechte anschließend vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen zu beleuchten. Dabei setzt sich die Studie ausführlich mit den verschiedenen Facetten des Artikels 29 UN-BRK auseinander und beleuchtet seine Einbettung in die Systematik der Konvention und seine Wechselwirkungen mit anderen Artikeln der UN-BRK.

Mehreren Themenschwerpunkten, die aus Sicht des Hochkommissariats eine effektive Verwirklichung des Rechts behinderter Menschen auf Partizipation am politischen und öffentlichen Leben in besonderer Weise berühren, widmet sich die Studie ausführlich in jeweils eigenen Kapiteln. Diese Schwerpunkte sind:

  • das allgemeine Wahlrecht als wahlrechtliches Grundprinzip
  • das passive Wahlrecht
  • die Zugänglichkeit von Wahlen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Partizipation behinderter Menschen am politischen und öffentlichen Leben
  • die Sammlung von Daten und die Entwicklung von Indikatoren für ein effektives Monitoring
  • internationale Kooperationsmöglichkeiten.

(Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de)