25.09.2018

Stellungnahme der DGAUM: Betriebliches Gesundheitsmanagement ist Aufgabe von Betriebsärzten

Das betriebliche Gesundheitsmanagement gehört zur modernen Arbeitsmedizin und damit in das Tätigkeitsfeld der Betriebsärztinnen und -ärzte. Das ist die Kernaussage einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) vom 19. September 2018.

In Deutschland gibt es aktuell rund 12.500 Betriebsärzte (Stand: September 2018). Diese haben eine Lotsenfunktion an der Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation. In ihrer Stellungnahme „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung: Wichtige Aufgabenfelder der Arbeitsmedizin“ nehmen die Autorinnenen und Autoren der Stellungnahme zunächst eine Abgrenzung dieser Begriffe vor. Anschließend gehen sie auf die Rolle von Fachärztinnen und -ärzten für Arbeitsmedizin im Kontext von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) ein.

Ergebnissen eines Forschungsprojekts in Thüringen zufolge wünschen sich Unternehmen v. a. bei den Themen arbeitsmedizinische Vorsorge, psychische Gesundheit sowie Gefährdungsbeurteilung mehr Unterstützung bzw. Informationen. Hier knüpft die DGAUM an: Eine zielgerichtete und qualitätsgesicherte arbeitsmedizinische Betreuung erfordere Fachärztinnen und -ärzte für Arbeitsmedizin – sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin – zur Gestaltung eines zukunftsfähigen BGM und zur Koordination der entsprechenden Akteure in den Unternehmen.

In 14 Thesen konkretisiert die DGAUM ihre Position, beschreibt Zusammenhänge und Handlungsbedarfe, rechtliche Bezüge, u. a. zum Präventionsgesetz, oder Erfordernisse in der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten. Zudem, so die Autoinnen und Autoren des Positionspapiers, eröffne etwa die Nutzung telemedizinischer Strukturen ganz neue Chancen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer nachhaltigen, arbeitsmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Es gelte nun, die durch die digitale Transformation bedingten Herausforderungen und Chancen zum Wohle der Beschäftigten und Betriebe zu gestalten.

Zur Stellungnahme auf der Webseite der DGAUM:

Stellungnahmen und Positionspapiere der DGAUM

Informationen zu Modellvorhaben zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des Präventionsgesetzes

(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin)