07.03.2023

Schwerbehindertenvertretungen kritisieren Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland (BSD) vermisst das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im aktuellen Gesetzgebungs­verfahren zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. In einer Stellungnahme stellt die BSD vier Forderungen zur Prävention am Arbeitsplatz auf und reklamiert die Streichung der Bußgeldvorschrift zur Ausgleichsabgabe.

Die Streichung der Bußgeldvorschrift des § 238 Absatz 1, Nr. 1 SGB IX müsse zurückgenommen und die Zuständigkeit einer anderen Behörde – nämlich dem Zoll – übertragen werden, schreibt die BSD in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2023.

Enttäuscht zeigt sich die BSD auch darüber, dass im aktuellen Gesetzgebungsverfahren das Thema BEM keine Rolle spiele: „Kein Wort zu Mindeststandards oder zu einem Anspruch der Beschäftigten auf das präventive Verfahren. Zu hören ist nur, dass Teile der Bundesregierung das BEM für die Mitarbeitenden verpflichtend machen wollen.“ Von einer Verpflichtung für Mitarbeitende hält die BSD nichts, vielmehr fordert der Verein:

  • einen Rechtsanspruch auf Stufenweise Wiedereingliederung für alle Beschäftigten in Deutschland;
  • ein Initiativrecht auf ein BEM sowie ein einklagbarer Anspruch der betroffenen Person auf ein BEM.

Das BEM muss aus Sicht des BSD für Mitarbeitende freiwillig bleiben:

  • Eine Rücknahme der Zustimmung zum BEM durch den Mitarbeitenden ist jederzeit möglich. Dadurch darf die betroffene Person nicht benachteiligt werden.
  • Aus dem Verzicht an einer Teilnahme am BEM entstehen dem Mitarbeitenden keine Nachteile.

Zur Stellungnahme der BSD

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland)