16.12.2020

Schutz von Covid-19-Risikogruppen in der ambulanten Versorgung

Nicht alle vulnerablen Gruppen der Corona-Pandemie leben in stationären Pflege- oder in Senioreneinrichtungen, doch ambulante Settings werden nach Ansicht von AbilityWatch e. V. in Maßnahmen und Unterstützungsangeboten ignoriert. Diesen Risikopatientinnen und -patienten stehe nach derzeitigem Stand weder der passive Schutz durch präventive Testungen noch ein bald verfügbarer aktiver Impfschutz zur Verfügung.

Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, oder Tageskliniken können nach der Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 Antigen-Tests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.

Menschen, die ihre Pflege durch selbstbeschaffte Pflegekräfte organisieren – wie in der Persönlichen Assistenz – oder deren Pflege (größtenteils) durch Angehörige übernommen wird, hätten keinen Anspruch auf präventive Antigen-Tests, auch dann nicht, wenn sie zur Hochrisikogruppe zählen, so AbilityWatch. Die Organisation weist insbesondere auf pflegebedürftige Menschen, z. B. mit Muskelerkrankungen und ähnlichen neurologischen Grunderkrankungen hin, die bereits in jungen Jahren zu der Hochrisikogruppe für Covid-19 gehören können. Auch die bisher veröffentlichten Empfehlungen für Schutzimpfungen von Personengruppen priorisieren weder Hochrisikopatienten jünger als 80 Jahre und außerhalb von Pflege- und Senioreneinrichtungen, noch ihre selbstbeschafften Pflegekräfte oder Angehörige.

Des Weiteren würde diese Personengruppe bei der Verteilung von Schutzausrüstung ignoriert. Assistenz- und Pflegeteams im Persönlichen Budget oder die Pflege durch Angehörige würden nicht mit ambulanten Pflegediensten gleichgesetzt, es bestehe kein Zugang und keine Abrechnungsmöglichkeit. Außerdem stehe der Pflegebonus für Pflegefachkräfte bei Modellen der selbstbeschafften Pflege nicht zur Verfügung. Diese Personengruppe umfasse intensivpflegebedürftige Menschen mit Beatmungsnotwendigkeit oder ähnlichen Behinderungen mit Pflegegrad 4 und 5, die vielmals auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen seien.

„Zudem sind viele ambulant versorgte, pflegebedürftige Personen weiterhin berufstätig, was eine langfristige Quarantänisierung ebenfalls unmöglich macht,“ schreibt AbilityWatch. „Bei den jetzt steigenden Fallzahlen können pflegende Angehörige und selbstbeschaffte Pflegekräfte ohne Schutzausrüstung, Impfung und präventive Testung zu tödlichen Gefahren werden!“

AbilityWatch appelliert an die Politik und Krankenkassen, schnellstens unbürokratische Abhilfe zu leisten. Diese Personengruppe befinde sich seit Monaten in dauerhafter Selbst-Quarantäne. Aufgrund des Hilfebedarfs sei eine Isolierung vor den Pflegepersonen nicht möglich, die weiterhin in ihr eigenes soziales Umfeld eingebunden sind.

Das Robert-Koch-Institut schreibt in seinen Informationsseiten zur Pandemie mit Stand 11. Dezember 2020, dass noch nicht geklärt sei, wie die Verteilung von Impfstoffen gestaffelt wird. In ihrem gegenwärtigen Auftrag, eine Impfempfehlung zu Covid-19 zu entwickeln, ermittele die Ständige Impfkommission (STIKO) unter anderem jene Gruppen, deren Impfung Priorität hat. Ihre Empfehlungen befänden sich derzeit in einem Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern, einer Vielzahl von betroffenen Fachgesellschaften und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Auch die Aktion Mensch apelliert mit Blick auf Risikogruppen unter 60 Jahren, die  mit ambulanter Versorgung selbstbestimmt zuhause leben, zur Überarbeitung der Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Weitere Informationen:

AbilityWatch: Risikopatienten in der ambulanten Versorgung

Kobinet-Nachrichten zu Aktion Mensch: Jüngere Menschen in ambulanter Versorgung bei Corona-Impfung nicht vergessen

Robert-Koch-Institut: Covid-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

(Quelle: AbilityWatch; Robert-Koch-Institut, Aktion Mensch)