07.12.2016

Schlichtungsstelle nach dem BGG startet ihre Arbeit

Im Sommer 2016 trat das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Schlichtungsstelle nach §16 BGG. Diese ist bei der Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelt und hat jetzt ihre Arbeit aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen können sich an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt fühlen.

Die Schlichtungsstelle soll eine außergerichtliche, rasche Streitbeilegung ermöglichen. Dazu erarbeiten beide Parteien gemeinsam einvernehmliche Lösungen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag erstattet. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des BGG (BeGleiSV) geregelt. Diese Verordnung ist am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die Schlichterinnen sind Juristinnen und werden auch Mediation anbieten.

Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele erklärte: "Ich freue mich sehr, dass die Schlichtungsstelle nun ihre Arbeit aufnehmen kann. Damit ist erstmals eine Anlaufstelle für Verbände und Einzelpersonen geschaffen, um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Schlichtungsstelle ist ein konkretes Angebot, mit dem wir die Beteiligten an einen Tisch bringen können und mit professioneller Unterstützung – und manchmal auch ganz pragmatisch – einvernehmliche Lösungen finden."

Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können das Angebot der Schlichtung nutzen. Das Schlichtungsverfahren ist Voraussetzung für die spätere Durchführung eines Verbandsklageverfahrens.

(Quelle: Pressemitteilung Bundesbehindertenbeauftragte)