01.12.2021

Reha-Zuständigkeitsnavigator hilft Träger für Reha-Leistungen zu finden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) stellt seit Dezember 2021 einen neuartigen, interaktiven Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

Der Reha-Zuständigkeitsnavigator biete eine schnelle und unkomplizierte Orientierung im hierzulande stark gegliederten Reha- und Teilhabesystem, so die BAR. Er navigiere anhand von konkreten Fragestellungen zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für eine Reha- und Teilhabeleistung.

Wem kann der Reha-Navigator helfen?

In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall könne eine Reha-Maßnahme notwendig sein, erläutert die BAR. Eine Reha-Maßnahme könne aber auch eine Umschulung bedeuten, die nach einem Unfall oder in Folge einer Erkrankung sinnvoll ist, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Schnell stelle sich die Frage, wer in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger zuständig?

Nützlich ist das neue Online-Tool für:

  • Fachkräfte bei Reha-Trägern, z. B. für die Zuständigkeitsklärung
  • Beratungsfachkräfte zur Orientierung und Information
  • Informierte Antragstellende, die sich orientieren und mehr über die Zuständigkeiten der Reha-Träger erfahren möchten
  • Ratsuchende Menschen, die z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten

Nicht immer sei die Frage nach der Zuständigkeit aber direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert.

Wie funktioniert der Reha-Navigator?

Die BAR erklärt, dass für eine erste schnelle Orientierung über die verschiedenen Reha-Träger, Leistungsgruppen und Zuständigkeiten im Reha- und Teilhabesystem, eine interaktiv gestaltete Tabelle Informationen liefert. Wer es etwas genauer wissen will, kann in die Hauptnavigation einsteigen und findet hier zwei Zugangsmöglichkeiten: Beim Einstieg "Schritt für Schritt" setzt die Navigation an der individuellen Lebenslage eines Menschen an: Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Bildung oder alltägliche Lebensführung.

Wird der "Experteneinstieg" gewählt, beginnt die Navigation direkt mit der Auswahl einer Leistung oder Leistungsgruppe für Reha und Teilhabe – z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur sozialen Teilhabe. In der Hauptnavigation des Reha-Zuständigkeitsnavigators werden Nutzerinnen und Nutzer dann durch gezielte Fragen wie in einer Art "Interview", zum voraussichtlich zuständigen Trägerbereich für bestimmte Reha- und Teilhabeleistungen navigiert. Mit jeder Antwort werden mögliche Zuständigkeiten weiter eingegrenzt. Im Ergebnis wird dann die Krankenkasse, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe als Trägerbereich benannt, der voraussichtlich zuständig ist.

Alle Ergebnisse, die der Reha-Zuständigkeitsnavigator liefert, beinhalten unter anderem einen Hinweis zur direkten Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Reha-Träger und lassen sich als PDF speichern oder ausdrucken.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., BAR)