12.04.2021

Reha der DRV bei Suchterkrankungen

In Deutschland trinken rund 6,7 Millionen Menschen Alkohol in gesundheitlich riskanter Form, etwa 1,6 Millionen gelten als alkoholabhängig. Im Jahr 2020 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) 62 Prozent der Rehabilitationen bei Abhängigkeitserkrankungen wegen Alkohol, gefolgt von weiteren Drogen (37 Prozent) und Medikamenten (1 Prozent). Darauf wies die DRV Bund anlässlich des Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums vom März 2021 hin.

Männer beantragen und erhalten deutlich häufiger eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung als Frauen, so die DRV. Das Verhältnis liegt hier bei rund 75 Prozent Männern zu 25 Prozent Frauen. Bei Männern wird die Rehabilitation zu 64 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit in Anspruch genommen, zu 35 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp 1 Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten. Frauen bekommen die Rehabilitation proportional häufiger wegen einer Alkoholerkrankung als Männer: Bei ihnen liegt der Anteil bei 75 Prozent. 23 Prozent der Frauen erhalten sie wegen Drogen und 2 Prozent wegen Medikamenten. Am stärksten vertreten ist die Altersgruppe der 30- bis 60-Jährigen. Das Durchschnittsalter lag zuletzt bei 42,9 Jahren. Knapp 50.000 Rehabilitationsbehandlungen gab es 2020 wegen einer Abhängigkeitserkrankung; sie kosteten rund 600 Millionen Euro.

Auch in der derzeitigen Corona-Pandemie werden Rehabilitationen unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Sie sind sowohl ambulant als auch stationär möglich und dauern durchschnittlich drei Monate. Häufig geht ihnen ein Entzug im Krankenhaus voraus. “Die Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung zeigt nachhaltige Erfolge und hilft den Menschen auch auf längere Sicht. Über 90 Prozent der Erkrankten sind noch zwei Jahre nach Abschluss der Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung im Berufsleben”, so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Um die Therapie nachhaltiger zu machen, wurde das Nahtlosverfahren eingeführt: Der Patient oder die Patienten wird im Anschluss an den Entzug direkt in die Reha-Einrichtung verlegt und dabei von einer Fachkraft der Einrichtung oder der Suchtberatungsstelle begleitet. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung können seither schneller ins Arbeitsleben integriert und Ausfallzeiten reduziert werden. “Dies senkt die Kosten nicht nur für die Rentenversicherung, sondern für die Gesellschaft insgesamt”, sagte Gross.

Die DRV erläutert, dass Versicherte Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung haben, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben dem Antrag sind ein ärztlicher Befundbericht und ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Behandlung in der Reha-Klinik berücksichtigt sowohl die körperlichen als auch die seelischen Aspekte der Suchterkrankung, denn häufig wird diese von Depressionen und Angststörungen begleitet.

(Quelle: DRV)