23.09.2020

Reformvorschläge für die Unabhängige Patientenberatung

Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht konkrete Vorschläge für eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Die UPD hat den Auftrag, deutschlandweit unabhängige und kostenfreie Hilfe und Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen anzubieten. Ziel ist, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Ihre Arbeit wird mit Fördergeldern des GKV Spitzenverbands finanziert.

Zuletzt war im Jahr 2015 ein Vergabeverfahren durchgeführt worden, bei dem die Firma Sanvartis den Zuschlag erhalten hatte. Kritische Stellungnahmen sahen daraufhin die Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung in Gefahr, weil Sanvartis bereits als Dienstleister u. a. für Krankenversicherungen und Kassenärztliche Vereinigungen tätig war. Der vzbv, der zuvor am Aufbau der UPD beteiligt und einer ihrer Träger war, forderte seit Langem, dass die Unabhängige Patientenberatung neu aufgestellt werden muss.

Das Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, im Auftrag des vzbv stellt die dauerhafte Anbindung an die Zivilgesellschaft und die Sicherstellung der tatsächlichen Unabhängigkeit in organisatorischer und finanzieller Hinsicht in den Mittelpunkt. Dabei berücksichtigt es auch die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass bis zum Ablauf der aktuellen Förderphase 20 Millionen Euro ­– und damit rund ein Drittel der Fördersumme – an den Mutterkonzern der Unabhängigen Patientenberatung gGmbH fließen.

Das Gutachten macht vier zentrale Vorschläge zu einer Reform der UPD:

  • eine dauerhafte institutionelle Verstetigung anstelle einer regelmäßigen Neuausschreibung;
  • Finanzierung aus Steuermitteln, um die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit von dem Spitzenverband der Krankenkassen sicherzustellen;
  • Rechtsform gGmbH mit einer gemeinnützigen und freien Organisation als Träger, für eine bessere Anbindung an die Zivilgesellschaft;
  • ein neuer Paragraph für das Fünfte Sozialgesetzbuch, der die Vorschläge prägnant zusammenführt.

Zum letzten Punkt enthält das Gutachten einen Formulierungsentwurf für einen § 11a SGB V Gesundheitsverbraucherberatung.

Der vzbv sieht in dem Gutachten einen konstruktiven Beitrag für die Weiterentwicklung und will sich bei der weiteren Diskussion und Umsetzung beteiligen. Entscheidend sei, dass die Unabhängige Patientenberatung gestärkt aus einer Reform hervorgehe.

Das vollständige Rechtsgutachten ist auf der Seite des vzbv unter folgendem Link abrufbar:

Unabhängige Patientenberatung: Ein Neustart ist notwendig

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)