24.09.2019

Online-Diskussion über die Schwerbehindertenvertretung

Das Bundesteilhabegesetz hat die Beteiligungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erweitert. Welche Entwicklungen gab es dadurch in Betrieben und Dienststellen? Hierzu veranstaltet die DVfR ab dem 25. September 2019 eine Online-Diskussion und lädt insbesondere Mitglieder der SBV und Vertrauenspersonen zur Mitwirkung mit eigenen Fragen und Thesen ein.

Schwerbehindertenvertretungen haben im Zuge der Reform zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) bessere Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit gefordert und ihre Rolle als Motor für die Inklusion in der Arbeitswelt deutlich gemacht. Mit Erfolg: Das am 23. Dezember 2016 verabschiedete BTHG hat die Anhörungs- und Informationsrechte der SBV erweitert, Freistellungs- und Schulungsansprüche neu geregelt und den Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten der SBV-Arbeit zu tragen. Die öffentliche Online-Diskussion „33 Monate BTHG: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit?“ nimmt die weitere Entwicklung seit Inkrafttreten der Neuregelungen in den Blick. Der Austausch wird sich damit befassen, wie die Gesetze in Betrieben und Dienststellen umgesetzt werden. Dabei sollen auch bisher wenig thematisierte Aspekte aufgegriffen werden, wie z. B. die Rolle der Stufenvertretungen in größeren Behörden sowie Modelle für die Heranziehung von Stellvertretungen bei einer Verhinderung oder bei Unterstützungsbedarf der SBV. Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Diskussion und beantworten Fragen von interessierten Teilnehmenden:

  • Alfons Adam (Konzern- und Gesamtvertrauensperson Daimler AG, Schwerbehinderten­vertretungen der Deutschen Automobilindustrie)
  • Prof. Franz Josef Düwell (Vorsitzender Richter a. D. am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessor an der Universität Konstanz)
  • M.A. Marie Sophia Heide (Universität zu Köln, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation)
  • Irene Husmann, Clara Müllenmeister, Angela Hopmann und Iris Kamrath (Beratungs­stelle handicap, Hamburg)
  • Ass. iur. Matthias Liebsch (wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Fachanwalt für Arbeits­recht Frank Schröder, Halle/Saale)
  • Dr. Michael Karpf (LAGIBA LAG Inklusion in Beschäftigung und Arbeit Baden-Württemberg, Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei)
  • Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Forschungsdirektor Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

Interessierte können sich im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ unter fma.reha‑recht.de anmelden und im Diskussionszeitraum vom 25. September bis 11. Oktober 2019 eigene Fragen stellen oder auf Beiträge von anderen Teilnehmenden antworten. Um Impulse für die Weiterentwicklung der Selbstvertretungsrechte zu setzen, sind neben Fakten und prakti­schen Erfahrungswerten auch persönliche Meinungen erwünscht. Die wesentlichen Inhalte der Diskussion werden anschließend in einem Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht veröffentlicht. Die Online-Diskussion ist Teil des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Monitoring-Projekts der DVfR.