20.11.2019

Online-Diskussion: Stufenweise Wiedereingliederung ist keine arbeitsrechtliche Grauzone

Nach längerer Krankheit erleichtert eine stufenweise Wiedereingliederung die Rückkehr in den Beruf. Weil der Arbeitsplatz damit aber zum Reha-Ort wird, tauchen in der Praxis häufig Fragen auf. Zu diesem Thema führen die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner ab dem 21. November 2019 eine Online-Diskussion durch. Neben Expertinnen und Experten sind alle Interessierten eingeladen, sich an dem Austausch zu beteiligen.

Jeder Fall von Arbeitsunfähigkeit ist individuell – ebenso individuell müsste die berufliche Rückkehr gestaltet werden: Eine Sachbearbeiterin beginnt nach langwieriger Erkrankung vielleicht mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden, die schrittweise gesteigert wird. Ein Schreiner arbeitet nach einem schweren Unfall zunächst im Materiallager, seine hand­werklichen Aufgaben nehmen kontinuierlich zu, bis er wieder voll belastbar ist. Ermöglicht wird der schonende Einstieg durch die stufenweise Wiedereingliederung (StW), deren Ziel es ist, Langzeiterkrankte dauerhaft und bestmöglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Gesetze und Rechtsprechung geben hierfür konkrete Rahmenbedingungen vor. Die Koordination zwischen Arbeitgebern, Rehabilitationsträgern, (Betriebs-)Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Akteuren und den Betroffenen selbst bleibt komplex. „Die Phase der stufenweisen Wiedereingliederung ist keine arbeitsrechtliche Grauzone,“ sagt die Juristin Prof. Dr. Katja Nebe, „dennoch ist ihre Durchführung in der Praxis oft mit vielen Fragen verbunden und keine Selbstverständlichkeit.“

Die Online-Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“ soll daher dazu beitragen, rechtliche und praktische Fragen zu klären. Thematisiert werden im Zeitraum vom 21. November bis 12. Dezember 2019 z.B. grundsätzliche Voraussetzungen und Ziele, die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die Lebensunterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen wie Fahrtkosten, jeweils auf Basis neuerer Gerichtsentscheidungen.

Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

  • Eleonore Anton (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.)
  • Manfred Becker (Dipl.-Psychologe, Fachberater Integrationsfachdienst Köln)
  • Prof. Dr. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
  • Ina Riechert (Dipl. Psychologin, Fachberaterin berufliche Integration)
  • Norbert Ritz (Deutsche Rentenversicherung Bund)
  • Dr. Wiete Schramm (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.)
  • Sven Weise (Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V.)

Interessierte können sich im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ unter fma.reha‑recht.de anmelden und mit Beginn des Austauschs ab 21. November eigene Fragen stellen sowie auf Beiträge antworten. Die wesentlichen Inhalte werden anschließend zusammengefasst und als Fachbeitrag im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht veröffentlicht.

Zum Themenforum der Diskussion:
„Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“

Die Online-Diskussion ist Teil des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Monitoring-Projekts der DVfR.