29.11.2021

Online-Diskussion: Assistive Technologien im betrieblichen Einsatz

Technische Hilfsmittel und Assistenzsysteme können Menschen präventiv oder befähigend bei Arbeitsschritten aller Art unterstützen sowie bestimmte Behinderungen kompensieren. Die assistiven Technologien haben großes Inklusionspotenzial in der Arbeitswelt. Was ist bei ihrem Einsatz in Betrieben zu beachten? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. veranstaltet ab dem 29. November 2021 eine Online-Diskussion mit Expertinnen und Experten und lädt dazu ein, rechtliche und praktische Fragen rund um dieses Thema öffentlich zu diskutieren.

Mario H. ist seit September 2020 Auszubildender bei einem Unternehmen zum Facharbeiter Lager/Logistik. Zu seinen Aufgaben gehört die Sortierung von Artikeln in Regale. Aufgrund einer Lernbeeinträchtigung ist seine Konzentration eingeschränkt und die Merkfähigkeit deutlich verringert. Mario nutzt wie alle Lagerfachkräfte eine Datenbrille, sogenannte „smart glasses“. Seine nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen profitieren im lauten Umfeld von den visuellen Informationen. Die Firma verspricht sich von dem Assistenzsystem einen besseren Materialfluss. Für Mario wurde die Datenbrille individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmt; sie stellt für ihn relevante Informationen und Arbeits­schritte im Sichtfeld dar. Das Assistenzsystem gewährleistet zudem die Inklusion des Beschäftigten. So könnte ein Beispiel für den Einsatz neuer assistiver Technologien aussehen.

Die Herausforderung liegt darin, geeignete Systeme auszuwählen, ob zur visuellen, akustischen, sensorischen, motorischen oder kognitiven Unterstützung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Interessenvertretungen haben Fragen der Barrierefreiheit sowie des Arbeitsschutzes zu klären. Bei assistiven Technologien geht es ebenso darum, Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern oder im Laufe des Berufslebens zu sichern und um den Anspruch auf eine behinderungsgerechte Arbeits­platzausstattung für schwerbehinderte Beschäftigte. Zu diskutieren ist u. a.:

  • Welche innerbetrieblichen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind zu klären, bevor Assistenzsysteme eingeführt werden? Wie gestaltet sich das Verfahren dazu?
  • Wie sind assistive Technologien in die Systeme des Arbeitsschutzes und der geltenden sozialrechtlichen Kategorien von Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen einzuordnen? Wer übernimmt die Kosten oder leistet Zuschüsse?
  • Welche Assistenzsysteme eignen sich besonders für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt? Welchen Einfluss hat die Digitalisierung? Welche Risiken zeichnen sich dabei ab?

Alle Interessierten sind eingeladen, sich gemeinsam mit einem Expertenkreis über diese und weitere Fragen auszutauschen. Unter Federführung von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, und Prof. Dr. Dörte Busch, Zentrum für Sozialforschung Halle e. V., werden Mareike Decker, Teamleiterin REHADAT Hilfsmittel, Ralf Rensinghoff und Ralf Schick Gesetzliche Unfallversicherung, Reto Schneider, DRV Bund, sowie Expertinnen und Experten der Malt|Harms GmbH und des Berufsforschungs- und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestaltung an der Diskussion teilnehmen. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Anschluss als Fach­beitrag zusammengefasst.

Zur Diskussion im Online-Forum: https://fma.reha-recht.de/

Informationen über das Projekt: https://www.reha-recht.de/zip-natar/