28.01.2025

Neue Versorgungsformen: Förderbekanntmachungen veröffentlicht

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat auf seiner Website vier Förderbekanntmachungen für Projekte zu neuen Versorgungsformen vorgestellt. Je nach Verfahren und angestrebter Laufzeit sind Projekte beispielsweise in den Bereichen Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozesse, multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung oder Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit förderfähig.

Es wird zwischen einstufigen und zweistufigen Förderverfahren unterschieden. Bei einem einstufigen Verfahren müssen sich Interessierte entscheiden, ob sie sich für ein kurzes Förderverfahren (bis zu 24 Monate Projektlaufzeit) oder ein langes Förderverfahren (in der Regel 36 bzw. max. 48 Monate Projektlaufzeit) bewerben möchten.

  • Interessierte für das einstufig lange Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 6. Mai 2025 zu bewerben. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 über die Anträge entscheiden.
  • Interessierte für das einstufig kurze Verfahren können ihre Anträge fortlaufend einreichen – der Innovationsausschuss wird in regelmäßigen Abständen über eine Förderung entscheiden, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für das einstufig kurze Verfahren (20 Mio. Euro) ausgeschöpft sind.

Die themenspezifische Förderbekanntmachung im zweistufigen Verfahren benennt folgende Themenfelder für Projekte zu neuen Versorgungsformen:

  • Frauengesundheit
  • Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozesse
  • Demenzielle Erkrankungen in der ambulanten Versorgung
  • Multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung
  • Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 15. April 2025 mit einer Ideenskizze zu bewerben. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 Euro gefördert.

Web-Seminar für Förderinteressierte

Der Projektträger Deutsche Luft- und Raumfahrt bietet für Förderinteressierte eine Informationsveranstaltung an. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. Februar 2025 um 11 Uhr statt. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden.

Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung sind für den 20. Juni 2025 geplant. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien.

Weitere Informationen auf der Website des Innovationsausschusses.

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)